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Neue Disziplinarverordnung und neue Verordnung zu wissenschaftlichem Fehlverhalten vom 25. Mai 2020

Der Universitätsrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2020 eine neue Disziplinarverordnung sowie eine neue Verordnung über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten beschlossen. Die Verordnungen sollen auf den 1. September 2020 in Kraft treten. Ausserdem wurden neue Professorinnen und Professoren ernannt.

Neue Disziplinarverordnung

Die bisherige Disziplinarordnung stammte aus dem Jahr 1976 und war auf das frühere Lizentiatsstudium ausgerichtet. Eine Anpassung an die neuen Bachelor- und Masterstudienprogramme und eine Reform des Disziplinarsanktionen waren seit längerem auf der Agenda der Universität. Die neue Disziplinarverordnung knüpft in wesentlichen Punkten an der bisherigen Regelung an. Neu können die Disziplinarorgane der Universität (Universitätsanwalt oder Disziplinarkommission) Disziplinarverfehlungen – z.B. die Verletzung von Rechtsgütern (Plagiate) oder grobe Verstösse gegen weitere wesentliche Vorschriften – auch mit gemeinnütziger Arbeit bis zu 40 Stunden oder einer Geldleistung bis zu 4000 Franken ahnden. Diese Sanktionen sind insbesondere im Hinblick auf Plagiatsfälle eine sinnvolle Ergänzung zum schriftlichen Verweis oder dem Ausschluss vom Studium. Dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz folgend werden die Disziplinarverfehlungen besser differenziert und die Sanktionen abgestuft, was im Einzelfall ein angemessenes Vorgehen ermöglicht.

Der Universitätsanwalt verfügt neu über grössere Entscheidungskompetenz, wobei sich die beschuldigte Person im Verfahren sowohl von einer Vertrauensperson als auch von einer Vertretung der Studierenden begleiten lassen kann. Alle Entscheide der Disziplinarorgane der Universität können mit Rekurs angefochten werden. In leichten Fällen kann auch auf eine Massnahme verzichtet werden. Der Universitätsrat wird die Praxis unter der neuen Disziplinarverordnung nach 3 Jahren einer Evaluation unterziehen.

Neue Verordnung zu wissenschaftlichem Fehlverhalten

Die neue Verordnung über den Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten löst die bisherige Weisung zum Verfahren bei Verdacht der Unlauterkeit in der Wissenschaft vom 11. November 2003 ab. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstossen wird. Das ist in erster Line dann der Fall, wenn Falschangaben in Forschungsberichten und Artikeln gemacht oder Daten gefälscht werden oder wenn das geistige Eigentum anderer Forscher verletzt wird. Die neue Verordnung vereinheitlicht das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliche Unlauterkeit und fasst den Sanktionenkatalog klarer. Neu werden Voruntersuchungen durch eine universitätsweite Vertrauensperson geführt und formelle Untersuchungen durch einen Integritätsbeauftagten sowie eine Stellvertretende Integritätsbeauftragte geleitet. Neben personalrechtlichen Massnahmen sind unter anderem der Entzug von Lehrbefugnissen, der Titelentzug, ein schriftlicher Verweis oder auch der Ausschluss von der Universität vorgesehen. Die Verordnung gilt bei Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität neu auch für die Doktorierenden der Universität.

Ernennungen:

  • Prof. Dr. Tobias Kleinjung, geb. 1967, wurde auf den 1. Juni 2020 zum ausserordentlichen Professor ad personam für Otorhinolaryngologie ernannt. Prof. Kleinjung studierte Humanmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München, der Universität Basel und der Virginia Commonwealth University Richmond, USA. 1997 erlangte er an der LMU die Promotion. Anschliessend absolvierte er an der HNO-Klinik der Universität Regensburg die Facharztausbildung. Von 2002 bis 2010 wirkte Prof. Kleinjung dort als Oberarzt, wo er auch das interdisziplinäre Tinnituszentrum in Kooperation mit der psychiatrischen Universitätsklinik gründete und leitete. 2011 wechselte er als Leitender Arzt und Leiter der Poliklinik an die Klinik für ORL des USZ. 2014 wurde er zum Titularprofessor der Medizinischen Fakultät ernannt.
     
  • Prof. Dr. Melanie Greter, geb. 1976, wurde auf den 1. Juni 2020 zur ausserordentlichen Professorin ad personam für Experimentelle Immunologie ernannt. Prof. Greter studierte Biologie an der UZH und erlangte dort 2007 die Promotion. Ab 2008 war sie am Forschungslabor von Prof. Miriam Merad an der Mount-Sinai School of Medicine in New York tätig. 2011 kehrte Prof. Greter an die UZH zurück und arbeitete zunächst als Oberassistentin am Institut für Experimentelle Immunologie, bevor sie per 1. April 2013 eine SNF-Förderungsprofessur erhielt. Prof. Greter forscht und lehrt heute als Assistenzprofessorin am Institut für Experimentelle Immunologie der UZH.

Beförderung:

  • Prof. Dr. Hui Chen, geb. 1972, wurde auf den 1. Juni 2020 zur ordentlichen Professorin für Financial Accounting befördert. Prof. Chen ist seit 2018 als ausserordentliche Professorin für das gleiche Fachgebiet an der UZH tätig.

Weitere Ernennungen:

  • Dr. Didier Surdez, geb. 1978, wurde auf den 1. März 2021 zum Assistenzprofessor für Orthopädische Tumorforschung ernannt. Dr. Surdez arbeitet derzeit als Senior Scientist am Institut Curie in Paris.

  • Dr. Chantal Pauli, geb. 1980, wurde auf den 1. Juli 2020 zur Assistenzprofessorin mit Tenure Track für Systempathologie – Funktionelle Tumorpathologie ernannt. Dr. Pauli ist Oberärztin am Institut für Pathologie und Molekularpathologie des USZ.

Altersrücktritte:

Unter Verdankung der geleisteten Dienste, die sie sich um ihr Fachgebiet, die Studierenden und die UZH erworben haben, werden per 31. Juli 2020 in den Ruhestand entlassen:

  • Prof. Dr. Wolfgang Portmann, ordentlicher Professor für Privat- und Arbeitsrecht
  • Prof. Dr. Helga Fehr-Duda, ausserordentliche Professorin ad personam für Entscheidungstheorie und experimentelle Entscheidungsforschung
  • Prof. Dr. Bruno Imthurn, ordentlicher Professor für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
  • Prof. Dr. Martin Meuli, ordentlicher Professor für Kinderchirurgie
  • Prof. Dr. Rainer Weber, ordentlicher Professor für Klinische Infektiologie
  • Prof. Dr. Hans-Dieter Daniel, ordentlicher Professor für Empirische Hochschulforschung (Doppelprofessur mit der ETH)
  • Prof. Dr. Ingrid Tomkowiak, ordentliche Professorin ad personam für Populäre Literaturen und Medien mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendmedien
  • Prof. Dr. Barbara König, ordentliche Professorin für Zoologie, speziell Verhaltensbiologie

Weiterführende Informationen

Kontakt

Donnerstag, 28. Mai 2020

15.00-16.00 Uhr

 

Prof. Dr. Christian Schwarzenegger

Prorektor Universität Zürich

Tel. 044 634 57 44

E-Mail