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Der Universitätsrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2020 eine neue Disziplinarverordnung sowie eine neue Verordnung über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten beschlossen. Die Verordnungen sollen auf den 1. September 2020 in Kraft treten. Ausserdem wurden neue Professorinnen und Professoren ernannt.
Die bisherige Disziplinarordnung stammte aus dem Jahr 1976 und war auf das frühere Lizentiatsstudium ausgerichtet. Eine Anpassung an die neuen Bachelor- und Masterstudienprogramme und eine Reform des Disziplinarsanktionen waren seit längerem auf der Agenda der Universität. Die neue Disziplinarverordnung knüpft in wesentlichen Punkten an der bisherigen Regelung an. Neu können die Disziplinarorgane der Universität (Universitätsanwalt oder Disziplinarkommission) Disziplinarverfehlungen – z.B. die Verletzung von Rechtsgütern (Plagiate) oder grobe Verstösse gegen weitere wesentliche Vorschriften – auch mit gemeinnütziger Arbeit bis zu 40 Stunden oder einer Geldleistung bis zu 4000 Franken ahnden. Diese Sanktionen sind insbesondere im Hinblick auf Plagiatsfälle eine sinnvolle Ergänzung zum schriftlichen Verweis oder dem Ausschluss vom Studium. Dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz folgend werden die Disziplinarverfehlungen besser differenziert und die Sanktionen abgestuft, was im Einzelfall ein angemessenes Vorgehen ermöglicht.
Der Universitätsanwalt verfügt neu über grössere Entscheidungskompetenz, wobei sich die beschuldigte Person im Verfahren sowohl von einer Vertrauensperson als auch von einer Vertretung der Studierenden begleiten lassen kann. Alle Entscheide der Disziplinarorgane der Universität können mit Rekurs angefochten werden. In leichten Fällen kann auch auf eine Massnahme verzichtet werden. Der Universitätsrat wird die Praxis unter der neuen Disziplinarverordnung nach 3 Jahren einer Evaluation unterziehen.
Die neue Verordnung über den Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten löst die bisherige Weisung zum Verfahren bei Verdacht der Unlauterkeit in der Wissenschaft vom 11. November 2003 ab. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstossen wird. Das ist in erster Line dann der Fall, wenn Falschangaben in Forschungsberichten und Artikeln gemacht oder Daten gefälscht werden oder wenn das geistige Eigentum anderer Forscher verletzt wird. Die neue Verordnung vereinheitlicht das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliche Unlauterkeit und fasst den Sanktionenkatalog klarer. Neu werden Voruntersuchungen durch eine universitätsweite Vertrauensperson geführt und formelle Untersuchungen durch einen Integritätsbeauftagten sowie eine Stellvertretende Integritätsbeauftragte geleitet. Neben personalrechtlichen Massnahmen sind unter anderem der Entzug von Lehrbefugnissen, der Titelentzug, ein schriftlicher Verweis oder auch der Ausschluss von der Universität vorgesehen. Die Verordnung gilt bei Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität neu auch für die Doktorierenden der Universität.
Dr. Didier Surdez, geb. 1978, wurde auf den 1. März 2021 zum Assistenzprofessor für Orthopädische Tumorforschung ernannt. Dr. Surdez arbeitet derzeit als Senior Scientist am Institut Curie in Paris.
Dr. Chantal Pauli, geb. 1980, wurde auf den 1. Juli 2020 zur Assistenzprofessorin mit Tenure Track für Systempathologie – Funktionelle Tumorpathologie ernannt. Dr. Pauli ist Oberärztin am Institut für Pathologie und Molekularpathologie des USZ.
Unter Verdankung der geleisteten Dienste, die sie sich um ihr Fachgebiet, die Studierenden und die UZH erworben haben, werden per 31. Juli 2020 in den Ruhestand entlassen: